Neues Gerichtsurteil macht es Webmastern wieder schwerer…
Heute möchte ich Dich kurz auf ein neues Gerichtsurteil hinweisen, in dem die Nutzung des beliebten Page Plugins von Facebook verboten wird.
Das Pageplugin zeigt in Deiner Sidebar die Fanpage, die Anzahl der Likes, evtl. die Gesichter der Facebook-Fans und einen „Gefällt mir Button“. Genau dieser Button ist aber das Problem, denn er übermittelt personenbezogene Daten, die von Facebook z.B. für weitere Werbeuzwecke genutzt werden.
Für Dich heißt das konkret, dass Du auf jede Art von Like-Plugins verzichten solltest, da bei diesen in aller Regel die Daten der „Liker“ weiter gereicht werden.
Da ich kein Jurist bin und Du unbedingt alle Fakten zum neuen Gerichtsurteil und dessen Auslegung kennen solltest, empfehle ich Dir folgenden Beitrag von RA Schwenke zu lesen: www.allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil
Ich möchte Dir noch ein Teilen-Plugin mit auf den Weg geben, dass Du rechtlich verwenden darfst. Es heißt Shariff und sendet beim Teilen Deiner Beiträge keine persönlichen Daten an die Sozialen Netzwerke weiter.
Ich habe Shariff selbst im Einsatz und hier siehst Du unter dem Artikel, wie die Teilen-Flächen bei diesem Plugin aussehen: www.sandra-messer.info/antispam-bee-spam-plugin-wordpress
Wenn Du nicht auf das schöne Facebook Plugin verzichten möchtest, kannst Du einen einfachen Trick anwenden: Mach einen einfachen Screenshot von Deinem Facebook Page Plugin und verlinke dieses Bild von Hand. Dann werden Besucher bei einem Klick auf „Gefällt mir“ auf Deine Facebookseite weitergeleitet ohne das Daten an Facebook übermittelt werden.
Und so geht’s:
- Mach einen Screenshot von Deinem echten Page-Plugin
- Lösche danach das Plugin
- Lade das Bild in Deine Mediathek hoch
- Gehe auf „Beitrag erstellen“ und füge in den Inhaltsbereich Dein Bild ein
- Verlinke das eben eingefügte Bild von Hand auf Deine Facebook-Fanpage
- Wechsel von Visuell auf den Text-Editor und kopiere den HTML-Text
- Gehe auf Design – Widget und füge das Text-Widget in Deine Sidebar ein.
- Kopiere jetzt den Text in das Widget und klicke auf speichern.
Allerdings muss Dein Besucher dann erneut auf der Fanpage auf den „Gefällt mir Button“ klicken, damit das Like auch gezählt wird. Natürlich siehst Du dann auch nicht die aktuellen Likes Deiner Fanpage. Dafür musst Du Dein verlinktes Bild von Zeit zu Zeit neu machen!
Danke für die Information!
Habe alles die letzte Zeit eingestellt und habe mich schon gewundert, dass der Vorgang „problemlos“ funktioniert.
Naja aber es gibt ja auch andere Möglichkeiten :)
Liebe Sandra,
interessanter Beitrag! Ich habe gesehen, dass du auf dieser Seite auch ein Facebook Like Button hast. Laut meinem Kenntnisstand ist es nur zulässig, wenn du die 2-Klick Version anbietest. Ist bei dir nicht der Fall. Hat sich da rechtlich etwas geändert?
LG, Andi
Hallo Andreas,
ja ich habe das Shariff Plugin von Heise. Hier ist zwar auch etwas umstritten, ob das überhaupt erlaubt ist aber zumindest werden die Daten erst bei Bestätigung des Buttons übertragen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-entwickelt-datenschutzfreundliche-Social-Media-Buttons-weiter-2466687.html
Ich finde es schwierig bei einem Blog komplett auf Teilen-Plugins zu verzichten und hoffe, dass sich in der Rechtsprechung diesbezüglich eine vernünftige Lösung mal ergibt… getreu dem Motto: Die Hoffnung stirbt zuletzt ;)
LG Sandra
Hallo,
danke für den Tipp mit dem Screenshot. Der ist gut!
Das Gerichtsurteil besagt im Grunde genommen : “ Wird nicht gerne gesehen “ Wird aber nicht weiter verfolgt….
Das letzte Wort ist hier sicherlich noch nicht gesprochen ….
Hallo Sandra,
mensch hab ich ein Glück, dass ich auf diesen Beitrag gestoßen bin, ich führe selber mehrere Blogs mit genau diesem Plugin. Hätte nicht gedacht, dass es verboten ist, weil es von sehr vielen genutzt wird. Vielen Dank für den Beitrag und Hinweis.
Liebe Sandra,
danke für diesen Hinweis! Ich werde also umsteigen auf die »Shariff«-Buttons. Hat das dann auch Auswirkungen auf die Angaben zu den jeweiligen Diensten (wie FB, Twitter, etc.) in der Datenschutzerklärung?
Danke für deine Antwort und herzliche Grüße,
Stefanie
Liebe Stefanie,
hier möchte ich keine zu genaue Aussage machen, da ich selbst kein Fachanwalt für Interrecht bin. Von der Logik würde ich aber solange Du auf soziale Dienste verlinkst auch die Hinweise im Datenschutz behalten.
LG Sandra